Erstes Tourismusgesetz in China verabschiedet

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Das erste Tourismusgesetz Chinas wurde am 25. April 2013 vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, der oberste Gesetzgeber Chinas, verabschiedet und vom Präsident Xi Jinping unterzeichnet. Das Tourismusgesetz tritt zum 1. Oktober 2013 in Kraft.

Erst nach drei Lesungen, die im August begannen, hat der Nationale Volkskongress das umfassende Tourismusgesetz genehmigt. Mit 112 Paragrafen in 10 Kapiteln regelt das Tourismusgesetz die Rechte und Pflichten der Reisende und der Dienstleiter in der Tourismusbranche sowie die Nutzung und Schutz der touristischen Ressourcen.

Das Tourismusgesetz markiert nun erste Gesetzgebung für den touristischen Markt in China und hat zum Ziel, die Rechte von Verbrauchern besser zu schützen. Nach dem neuen Gesetz dürfen zum Beispiel die touristischen Orte ihre Eintrittspreise in der Hochsaison nicht plötzlich anheben. In Zukunft muss man dafür Anhörungen abhalten, Genehmigungen von örtlichen Tourismus-Behörden einholen und die Preissteigerung sechs Monate im Voraus ankündigen.

Verboten wurden außerdem Billigreisen, die zu Preisen unter den tatsächlichen Kosten angeboten werden. In der Vergangenheit haben sich viele Touristen immer wieder darüber beschwert, dass Sie auf solcher Reise zum Shoppen in teuren Souvenirgeschäften oder auf Verkaufsveranstaltungen gezwungen wurden.

Die Chinesen sind Weltmeister im Reisen im eigenen Land und im Ausland. Laut Welttourismusorganisation UNWTO haben Chinesen im vergangenen Jahr 102 Milliarden Dollar für Auslandsreisen ausgegeben. China liegt weltweit an dritter Stelle in Bezug auf ausländische Touristen, hinter Frankreich und der USA.

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