Chinas erstes Tourismusgesetz tritt zum 1. Oktober in Kraft

Das Tourismusgesetz Chinas tritt zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Reisende und der Reiseveranstalter und gilt nicht nur für die Chinesen, die Reisen im eigenen Land oder ins Ausland unternehmen, sondern auch für ausländische Gäste, die China bereisen. Das Tourismusgesetz umfasst 112 Paragrafen in 10 Kapiteln und wurde erstmals am 25. April 2013 vom Ständigen Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongresses erlassen. Bisher gab es noch kein Gesetz in China für die Tourismusbranche. Die vollständigen Gesetztexte, original in Chinesisch, findet man auf der Website der China National Tourism Administration (CNTA) unter

http://www.cnta.gov.cn/html/2013-4/2013-4-26-8-21-88078.html

Übersetzte englische Texte unter

http://en.cnta.gov.cn/html/2013-6/2013-6-4-10-1-12844.html