Visum bei Ankunft nun auch für Indien

Indien führt erstmals Visum bei Ankunft ein und erleichtert damit die Einreise für ausländische Touristen. Ab dem 27. November 2014 treten die Einreisebestimmungen für „Tourist Visa On Arrival“ in Kraft. Davon profitieren können Touristen aus den folgenden 43 Ländern:

Australien, Brasilien, Kambodscha, Cook-Inseln, Dschibuti, Föderierten Staaten von Mikronesien, Fidschi, Finnland, Deutschland, Indonesien, Israel, Japan, Jordanien, Kenia, Königreich Tongo, Laos, Luxemburg, Mauritius, Mexiko, Myanmar, New Neuseeland, Niue, Norwegen, Oman, Palästina, Papua-Neuguinea, Philippinen, Republik Kiribati, die Republik Korea (Südkorea), Republik Marshallinseln, Nauru, Palau, Russland, Samoa, Singapur, Solomon Inseln, Thailand, Tuvalu, UAE, Ukraine, USA, Vietnam und Vanuatu.

Urlauber mit Reisepass von einem der o.g. Länder müssen einen ETA-Antrag unter https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html ausfüllen. Die Erteilung soll innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Der Reisepass muss mindestens noch sechs Monate gültig sein. Weitere Voraussetzungen sind ein Rückflug- oder Weiterreise-Ticket sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Indien. Für den Antrag müssen ein Portraitfoto und die Fotoseite des Reisepasses hochgeladen werden. Das Visum kostet 60 US-Dollar und gilt für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen.

Die Erteilung des Visums bei Ankunft soll innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Nach der Genehmigung wird der Antragsteller eine E-Mail zugesendet. Bei Reiseantritt sollten die Reisenden eine Kopie des bestätigten Antrags mit sich führen. Die Einreise muss innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung der ETA erfolgen.

Einreisen sind an folgenden Flughäfen möglich: Bengaluru, Chennai, Kochi, Delhi, Goa, Hyderabad, Kalkutta, Mumbai und Thiruvananthapuram.

Die neue Einreiseregelung mit Visum bei Ankunft gilt leider nicht für Staatsbürger aus Österreich und der Schweiz. Nur Deutschland, Finnland, Luxemburg, Norwegen, Russland und die Ukraine aus Europa kommen in den Genuss der Einreiseerleichterung.

Reiseangebote für Indien:

 

Neue Einreisebestimmungen für China ab September 2013

Am 1. September 2013 treten neue „Einreisebestimmungen der Volksrepublik China für Ausländer“ in Kraft. Dabei werden 4 neue Typen von Chinavisum eingeführt.

Das bisherige Geschäftsvisum, also das F-Visum wird ab 1. September in zwei unterschiedliche Visatypen, F-Visum und M-Visum, aufgeteilt. Das F-Visum wird in der Zukunft nur noch an ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die sich zum Zwecke der Forschung, wissenschaftliches oder kulturelles Austausches sowie der Weiterbildung oder des Studiums für einen Zeitraum bis maximal 6 Monaten in China aufhalten werden. Das F-Visum gilt nicht mehr für Geschäftsreisen wegen Tätigkeiten in Industrie, Handel und Kommerz. Für Geschäftreisende wird ab 1. September das neue Geschäftvisum, also das M-Visum, eingeführt.

Für Familienbesuch können Ausländer ab 1. September kein Touristenvisum (L-Visum) mehr beantragen. Das L-Visum wird ausschließlich an ausländische Touristen erteilen, die touristische Reisen in China unternehmen. Zum Zwecke des Besuches bei Familienangehörigen werden zwei neue Visatypen, das Q-Visum und das S-Visum, eingeführt.

Das Q-Visum wird erteilt an ausländische Staatsangehörige zum Besuch bei ihren Familienangehörigen bzw. Verwandten, die entweder chinesische Staatsbürger oder Ausländer mit unbefristeter Aufenthalterlaubnis in China sind. Das Q1-Visum ist für eine langzeitige Familienzusammenführung, während das Q2-Visum für einen kurzzeitigen Familienbesuch gültig ist.

Das S-Visum wird erteilt an ausländische Staatsangehörige zum Besuch bei ihren Familienangehörigen bzw. Verwandten, die ausländische Staatsbürger mit befristeter Aufenthalterlaubnis in China sind. Das S1-Visum ist für eine langzeitige Familienzusammenführung, während das S2-Visum für einen kurzzeitigen Familienbesuch gültig ist.

Für hoch qualifizierte Ausländer oder fehlende Fachleute, welche China dringend benötigt, wird ab 1. September das R-Visum neu eingeführt.

Neben den oben genannten 4 neu eingeführten M-, Q-, S- und R-Visa gibt es noch 8 bereits bestehende Visatypen in China. Diese sind das Touristenvisum (L), das Forschungs- und Konferenzvisum (F), das Studentenvisum (X), das Arbeitsvisum (Z), das Crewvisum (C), das Journalistenvisum (J), das Transitvisum (G) und das Niederlassungsvisum (D). Für detaillierte Infos über die neuen Einreisebestimmungen siehe bitte „Neue China Visatypen und Visumbestimmungen ab 1. September 2013“.